Auf Antrag der GRÜNEN musste der Magistrat heute in seiner Stellungnahme zum Lärmaktionspianes Hessen, Teilplan Straßenverkehr für den Regierungsbezirk Darmstadt folgende Ergänzung aufnehmen:

"Die Stadt Obertshausen fordert, diese Ergebnisse, z.B. durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung in den Entwurf einzuarbeiten, da hierdurch eine spürbare
Lärmminderung zu erwarten ist."

Leider führen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen nicht zu Lärmreduzierungen, da die Hauptlärmquelle die Luftgeräusche des Schwerlastverkehrs sind, welche bereits unter 100 km/h fahren. Ich habe eine aktuelle Studie von der A45 vorgestellt, in der über mehrere Monate/Jahre Messungen und Befragungen der Anwohner durchgeführt wurden.

Als Ergebnis wurde die Geschwindigkeitsbeschränkung wieder aufgehoben, da diese Maßnahme unwirksam war.

Da aber in Obertshausen nicht sein kann, was nicht sein darf, ist dies nun wider besseren Wissens als Forderung unterwegs - wegen des guten Gefühls, "etwas" getan zu haben (leider ohne zu erwartenden Effekt).

 

Die Studie zum Nachlesen:

Modellversuch „Wirkung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf BAB´en zur Minderung von Lärmpegelspitzen“ im Auftrag der Bezirksregierung Arnsberg - Schlussbericht

Auszug aus dem Schlussbericht:

"Ziel der Begleitforschung zum Modellvorhaben „Wirkung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf BAB´en zur Minderung von Lärmpegelspitzen“ ist es daher
a) die Auswirkungen von stationären Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Dauerschallpegel für die Abend- und Nachtzeit und die Lärmpegel von Einzelfahrzeugen (insbesondere Maximalpegel / Lärmpegelspitzen) in diesen Tageszeiträumen werktags und an Wochenenden zu erfassen.
b) Aussagen über die lärmphysiologische und –psychologische Relevanz von Pegelspitzen im Verhältnis zu Mittelungspegeln zu treffen – letztlich also den Effekt der Geschwindigkeitsbeschränkungen auf die Veränderungen der physiologischen und psychologischen Lärmwirkungen bei betroffenen Anwohnern abzuschätzen.
c) Als Nebenaspekt sollen zudem die Auswirkungen von stationären Geschwindigkeitsbeschränkungen auf das Unfallgeschehen und den Verkehrsfluss untersucht werden.

Das Untersuchungsgebiet umfasst die beiden Abschnitte der A 45 nördlich und südlich des AK Dortmund/Witten ab der Anschlussstelle Eichlinghofen bis südlich der Überquerung der Kruckeler Straße:
In den Wohnbereichen dieses Gebietes gibt es zahlreiche Beschwerden über die Lärmbelastung durch die A45. Da die Grenzwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV aber nicht überschritten werden, besteht auf dieser rechtlichen Basis keine Möglichkeit auf Anordnung eines Tempolimits."
......

"Der Modellversuch sollte aufzeigen, wie sich stationäre Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Dauerschallpegel und Lärmpegelspitzen auswirken.
Grundsätzlich kann der Versuch keine signifikante Minderung sowohl der Dauerschallpegel als auch der Pegelspitzen belegen. Vielmehr zeigt sich, dass der mögliche Lärm reduzierende Effekt von verringerten Geschwindigkeiten durch andere Effekte überdeckt wird. Dazu gehört der Schwerverkehr, der von der  Geschwindigkeitsbeschränkung nicht erfasst wird und einen hohen Beitrag zur Lärmsituation leistet, sowie Erhöhungen der Verkehrsmenge, die zu einer Verschlechterung der Lärmsituation führen.