Einstellung eines Digitalisierungsbeauftragten - aktualisierte Version

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Giordano,

wir stellen folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag:

Im Stellenplan soll eine auf 2 Jahre befristete Stelle für die Erstellung einer Digitalisierungsstrategie für die Stadt Obertshausen im FB1 geschaffen und besetzt werden, welche sich mit Priorität am Thema „Digitalisierung Bürgerservice“ ausrichtet.

Dafür soll eine Stelle im FB1 für eine/n Organisator/in für Prozessoptimierung und -digitalisierung vorgesehen werden, welche die Prozesse mit der dezentral organisierten Verwaltung aufnimmt, für die Digitalisierung und Anbindung optimiert und bei der Auswahl möglicher Umsetzungsoptionen unterstützt.

Die Stellenbeschreibung ist vor Ausschreibung dem HFW mitzuteilen.

Nach Ablauf der 2 Jahre soll entschieden werden, ob dies eine unbefristete Stelle werden soll, welche die Umsetzung der erarbeiteten Strategie in der Verwaltung begleitet.

Es sind 70.000€ als Planansatz einzustellen.

Deckungsvorschlag:

Stellenplan FB5 zusätzliche Stelle Supervision sowie FB6 Nachbesetzung der Bauhofstelle, die durch die Umwidmung in Reinigung Containerstandorte frei wird.

 

Begründung:

Die Stadt Obertshausen kann laut Bericht im HFW die Digitalisierung nur langsam umsetzen, da die Prozesse aufgenommen werden müssen und die Umsetzung mit Fachleuten und der Verwaltung moderiert werden muss, wofür im Rathaus derzeit keine Ressourcen vorhanden sind.

Daher soll hier eine Unterstützung der Reise für bessere und digitale Bürgerservices begonnen werden.

Es sind über 100 Services mit ihren Prozessen aufzunehmen und ggf. für die digitale Umsetzung oder Anbindung zu optimieren. Dies ist im ersten Stadium eine organisatorische und weniger eine klassische IT-Aufgabe, daher soll die Stelle auf 2 Jahre befristet werden. Nach Ablauf der 2 Jahre kann aufgrund des Fortschritts und der festgestellten benötigten Ressourcen neu entschieden werden, ob die Stelle verstetigt wird oder ob dann andere IT-nähere Berufsbilder notwendig sind.

Die Realisierung digitaler Projekte und die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in interdisziplinären Teams erfordert organisatorische Vorarbeiten und eröffnet Chancen zur Neugestaltung von Arbeitsabläufen in einer Verwaltung.

Mit freundlichen Grüßen

 

Dringlichkeitsantrag Ordnungspolizei

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Giordano,

wir stellen folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag:

  1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Schaffung von 6 Minijobs zur Überwachung des ruhenden Verkehrs wird aufgehoben.
  2. Dafür werden ab dem Haushalt 2021 2 neue Vollzeitstellen für Ordnungspolizisten geschaffen und für diese Stellen sowie für Neubesetzungen der vorhandenen Stellen verpflichtend ein Schichtplan eingeführt.
  3. Der zeitliche Anteil für die Überwachung des ruhenden Verkehrs in diesem Schichtplan hat mindestens das Ausmaß der bereits beschlossenen 6 Minijobs – auch was die Tätigkeit außerhalb des klassischen Arbeitszeitkorridors angeht. 

Begründung:

Der Magistrat hat berichtet, dass keine Schulungen für die Überwachung des ruhenden Verkehrs mehr angeboten werden, sondern nur noch Ausbildungsgänge für Ordnungspolizisten mit allen dort möglichen Tätigkeiten. Daher können die noch ausstehenden 4 Minijobs nicht besetzt werden. Dafür wurden 2 Vollzeitstellen für Ordnungspolizisten im aktuellen Haushalt eingeplant.

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs im geplanten Ausmaß und zu den gewünschten Zeiten im ursprünglichen Antrag soll aber beibehalten werden. Daher schlagen wir vor, formal richtig den ursprünglichen Beschluss aufzuheben und einen neuen mit demselben Inhalt für die neue Situation zu fassen, der dann verpflichtend einen Schichtdienst enthält.

Wir bitten um Zustimmung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Erhöhung der Erhaltungsaufwendungen für städtische Mietwohnungen

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Giordano,

wir stellen folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag:

Im Haushalt sollen Gelder für die Maßnahmen der Erhaltung der städt. Mietwohnungen um 200.000€ aufgestockt werden.

Dies umfasst 522-10 Pos. 20 für die Materialeinkäufe, bei Durchführung ist auch mit Erhöhung der Pos. 44 zu rechnen. 

Begründung:

Die Stadt Obertshausen wendet laut Bericht im UVB unterdurchschnittliche Beträge für die Instandhaltung und Renovierung der städt. Mietwohnungen auf.
Der Investitionsstau soll damit angegangen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Aktiver Klimaschutz / Energetische Sanierung städtischer Wohnungen

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Giordano,

wir stellen folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag:

Im Haushalt sollen als Maßnahme des Klimaschutzes Gelder zur Vorfinanzierung eingestellt werden, um Fenster in städt. Mietwohnungen, die älter als 20 Jahre sind, durch neue Fenster zu ersetzen (energetische Modernisierungsmaßnahme gemäß §555b BGB).
Die Kosten sollen nach den gesetzlichen Rahmenbedingen auf die Mieter umgelegt werden - 8% der Kosten pro Jahr über 12,5 Jahre.

Beim Tausch der Fenster sollen auch Rollladen, Gurt, Wickler, etc. getauscht werden und der Rollladenkasten gedämmt werden, damit die Einsparung für Heizkosten möglichst effizient ist.

Das Gebäudemanagement erarbeitet mit dem Klimaschutzmanager eine Prioritätenliste und arbeitet die Maßnahme an.

Es soll ein Budget von 250.000 € in 2021 zur Verfügung gestellt werden, weitere Zuschussoptionen sind zu prüfen.

 

Begründung:

Eine Wohnung mit ca. 10 Fensten würde unsere Recherchen zufolge eine Investition von ca. EUR 5.000,- bedeuten (Grundannahme: pro Fenster, inkl. Demontage, Montage und Entsorgung der alten Fenster ca. EUR 500,-). Ein Mieter mit einer Wohnung von ca. 80 qm bei 10 Fenstern hätte nach diesen Annahmen eine Mehrbelastung von EUR 400,- /Jahr = 33,- /Monat.

Gegengerechnet für den Mieter wird diese Maßnahme durch die Verringerung des Bedarfs an Heizenergie, welche in einer Wärmebedarfsberechnung vor Beginn der Maßnahme dazulegen ist.

Moderne Fenster leisten auch eine bessere Lärmisolierung, so dass dies ein weiterer Vorteil für die Mieter ist. Private Haushalte sind ein wesentlicher Emittent von CO2.

Um aktiv etwas für den Klimaschutz zu tun, wäre diese Maßnahme schnell durchzuführen und finanziell sowohl für den Mieter als auch für die Stadt vorteilhaft.

Die Maßnahme sollte im letzten Haushalt geschoben werden, bis der Klimaschutzmanager im Amt ist, das ist jetzt der Fall.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Produkt 522-10 Städtisches Gebäudemanagement

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Giordano,

wir stellen folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag:

Im Haushalt soll ab 2022 das Produkt 522-10 Städtisches Gebäudemanagement aufgesplittet werden in Städtische Mietwohnungen und Öffentliche Gebäude.

Dies soll der Schaffung von Transparenz des defizitären Bereiches dienen und als Entscheidungsgrundlage für die im Geschäftsgang befindlichen Prüfungen der Optionen Fremdvergabe/Outsourcing oder Auslagerung der Mietwohnungsbestandes in eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft dienen.

Begründung:

Für Mietwohnungen gibt es branchenweite Zahlen und Kennziffern zum Vergleich von Kosten- und Einnahmeblöcken zur Schaffung von Transparenz durch Vergleichszahlen.

Die gemeinsame Abhandlung aller städt. Gebäude in einem Produkt, welches defizitär ist, steht dieser Transparenz entgegen.

Gleichzeitig sind grundlegende Umstrukturierungsoptionen im Geschäftsgang, deren Entscheidungsfindung durch verlässliche Zahlen untermauert werden sollten.

 

Mit freundlichen Grüßen