Die GRÜNEN hatten den Antrag gstellt, in Obertshausen an zentralen Standorten (Busbahnhof, Bibliotheken, Rathaus, Sportstätten) freies WLAN einzurichten.

Die CDU hatte daraufhin einen Änderungsantrag gestellt, die Möglichkeiten und Kosten erst zu prüfen sowie kommerzielle Sponsoren oder Kooperationen mit in die Prüfung einzubeziehen.

Die FDP hatte darauf folgenden Ergänzungsantrag zum CDU-Änderungsantrag gestellt, der vom Antragsteller übernommen wurde:
"[...] sowie haftungsrechtliche Aspekte betrachtet werden."

Begründung:

Der Betrieb eines öffentlich zugänglichen WLANs verpflichtet den Betreiber, Maßnahmen zu treffen, um mißbräuchliche Nutzung zu unterbinden.
Der Antrag der GRÜNEN, die Einführung von WLAN ohne Prüfung von Kosten zu beschliessen ist geradezu fahrlässig.
Gerade aufgrund der Haftung sind Maßnahmen zu treffen, die einen Betrieb und somit Personal erfordern, man kann die Infrastruktur also nicht einfach einschalten und laufen lassen.