Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Heß,

ich stelle folgenden Änderungsantrag:

In der Anlage zum Haushaltskonsolidierungskonzept wird die Maßnahmen mit der laufenden Nr

20) Deckelung Zuschuss Volksbildungswerk mit Musikschule (50.000 € ab 2017)

ersatzlos gestrichen.

Begründung:

Die Deckelung des Zuschusses an das Volksbildungswerk mit Musikschule führt nicht zu Einsparungen.

Ausschliesslich die Musikschule im VBW ist defizitär und Empfänger der Zuschüsse.
Ursache der steigenden Defizite sind die Personalkosten der festangestellten Lehrkräfte im Musikschulbereich durch die tariflichen Erhöhungen und deren Folgen, die nicht im selben Maße durch Erhöhung der Kursgebühren aufgefangen werden können.

Wenn die Personalkosten nicht mehr gedeckt werden können, müssen Abfindungsangebote für die festangestellten Mitarbeiter gemacht werden, die aufgrund ihrer langjährigen Zugehörigkeit den angestrebten Einsparbetrag deutlich übersteigen würden.

Die Musikschule hat ihren Schwerpunkt in der Kinder- und Jugendbildungsarbeit, diese Arbeit ist eine Investition in die Zukunft unseres Kulturlebens und muss wie die Kinderbetreuung und Jugendförderung erhalten oder ausgebaut werden und darf nicht durch Kürzungen zur Aufgabe gezwungen werden.