Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Heß,

ich stelle folgenden Änderungsantrag:

In der Anlage zum Haushaltskonsolidierungskonzept wird die Maßnahme mit der laufenden Nr

61) Veräußerung von gemeindlichem Grundvermögen

wieder aufgenommen („eingeblendet“) und in den Jahren 2015-2020 mit mind. 50.000 € geplant.

Begründung:

Laut Eröffnungsbilanz 2009 hat die Stadt Wohngebäude im Wert von 4,9 Mio € und Bau- und Bauerwartungsland im Wert von 7,3 Mio €.

Die Vorhaltung dieser Werte ist keine Pflichtaufgabe und sollte zur Haushaltskonsolidierung herangezogen werden.

Die Verwaltung hat im Haushaltskonsolidierungskonzept angeblich nur „Maßnahmen ohne konkret feststellbaren Konsolidierungsbedarf oder auch als nicht durchführbar erscheinbare Maßnahmen“ „ausgeblendet“, sprich abgesetzt.

Warum Grundstücksverkäufe keine Einnahmen bringen bzw. nicht durchführbar sind, erschließt sich mir nicht. Die Auswahl trifft das Gebäudemanagement nach einer Priorisierung der in Frage kommenden Objekte.

Dies wird bei entsprechender Auswahl von Immobilien auch positive Effekte auf das zukünftige Investitionsprogramm haben, da Renovierungen und vorgeschriebene energetische Maßnahmen mit Terminbindung für die Stadtkasse entfallen. Ebenso könnten damit Investoren ggf. nicht ausgeschöpfte Baufenster erschließen und dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stellen.

Die Marktsituation für Immobilien ist derzeit sehr gut, es wäre fahrlässig, dies aufgrund Aufschiebens nicht zur Konsolidierung des Haushaltes zu nutzen.