Sehr geehrter Herr Becker,


hiermit stellen wir folgenden Antrag:

„Streiche auf Seite 7 Textteile und Seite 5 Tabellenteil (lfd. Nr. 87 und 88):
Produkt 611-10 Steuern allgemeine Zuweisungen. Anhebung der Grundsteuer A und B.
Anhebung des Hebesatzes über mehrere Jahre bis zu einem Hebesatz zu 600% zur Einnahmenverbesserung".


Begründung:


Die Anhebung der Grundsteuer in diesem Umfang ist weder notwendig, noch durch die Kommunalaufsicht geboten, noch führt sie zu einem nachhaltigen Sanierungserfolg. Die Grundsteuer wurde im Jahr 2012 massiv erhöht. Die Grenzen der Belastbarkeit der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Obertshausen ist bereits erreicht.