Sehr geehrter Herr Bürgermeister Winter,

ich stelle folgende Anfrage an den Magistrat der Stadt Obertshausen:

1) Wie groß sind (in ha) die grundsteuerpflichtigen Grundstücke in Obertshausen insgesamt?

2) Wie teilen sich diese Grundstücke (in ha) auf in

  1. a) rein private und
  2. b) rein oder anteilig gewerblich genutzte Grundstücke?

3) Wie teilen sich die Grundsteuereinnahmen für die Grundsteuer B auf (in €) in

  1. a) Grundsteuereinnahmen aus rein privat genutzten Grundstücken und
  2. b) Grundsteuereinnahmen aus rein oder anteilig gewerblich genutzten Grundstücken?