Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Heß,

ich stelle folgenden Änderungsantrag:

In der Anlage zum Haushaltskonsolidierungskonzept werden die Maßnahmen mit der laufenden Nr

1) Einführung einer Zweitwohnungssteuer (25 T€ p. a. )

2) Abstimmung eines einheitlichen Vorgehens auf Kreisebene bei der Einführung einer Pferdesteuer bzw. Pferdeabgabe

20) Deckelung Zuschuss Volksbildungswerk mit Musikschule (55.100 € ab 2014)

ersatzlos gestrichen.

 

Begründung:

Zweifellos benötigt die Stadt eine Erhöhung der Einnahmen, um die Haushaltslage zu konsolidieren und kommunale Aufwandssteuern sind wie hier vorgeschlagen legal und für Obertshausen zu prüfen.

Trotzdem sollte nicht das „große Bild“ außer Acht gelassen werden, wer denn aus welchem Grund zur Finanzierung städt. Aufgaben herangezogen wird und ob dies eher kleine Minderheiten sein sollen oder eher die „breite Masse“ und ob die Wirtschaftlichkeit gegeben ist.

Eine Zweitwohnungssteuer beträfe in Obertshausen hauptsächlich Berufspendler oder Studenten und wäre in der Durchführung sehr aufwändig (Anschreiben und Befragung aller über 1150 gemeldeten Zweitwohnsitze). Sie kann durch Ummeldung umgangen werden, was auch positive Effekte auslösen würde, die auch auf andere Weise erreicht werden können. Dies wäre zu prüfen.
Die Verwaltung hat bereits die Ansätze durch diese Maßnahme von 50 T€ auf 25 T€ seit dem letzten Haushaltssicherungskonzept reduziert und weist auf den hohen Erhebungsaufwand hin. Nutzen und Ertrag stehen hier in keinem Verhältnis, die Zeit sollte in zielführendere Maßnahmen investiert werden.

Die Pferdesteuer würde doppelt negative Effekte auslösen: sie träfe überwiegend jugendliche Reiter ohne eigenes Einkommen (75% der Reiter sind unter 25 Jahre) und Vereine, die heute ohne städt. Zuschüsse auskommen und würde nur Ausweichmaßnahmen in andere Kommunen hervorrufen, die unsere sehr wenigen hauptberuflichen Landwirte existentiell bedrohen.

Die Deckelung des Zuschusses an das Volksbildungswerk mit Musikschule führt nicht zu Einsparungen.
Ursache der steigenden Zuschüsse sind die Personalkosten der festangestellten Lehrkräfte im Musikschulbereich durch die tariflichen Erhöhungen und deren Folgen, die nicht im selben Maße durch Erhöhung der Kursgebühren aufgefangen werden können.
Wenn die Personalkosten nicht mehr gedeckt werden können, müssen Abfindungsangebote für die festangestellten Mitarbeiter gemacht werden, die aufgrund ihrer langjährigen Zugehörigkeit den angestrebten Einsparbetrag deutlich übersteigen würden.
Die Musikschule hat ihren Schwerpunkt in der Kinder- und Jugendbildungsarbeit, diese Arbeit ist eine Investition in die Zukunft unseres Kulturlebens und sollte wie die Kinderbetreuung und Jugendförderung erhalten oder ausgebaut werden und nicht durch Kürzungen zur Aufgabe gezwungen werden.