Änderungsantrag im Text in Fettschrift dargestellt.

„Der Bürgermeister, als Leiter der örtlichen Ordnungsbehörde, wird gebeten, die durch die Studenten der Lehrveranstaltung Stadtstraße der Hochschule Darmstadt von Herrn Prof. Follmann im UVB-Ausschuss am 07.10.2013 vorgestellten Maßnahmen (Teilergebnis der Prüfungsanträge 1X1528 bzw. IX/529 vom August(September 2012) im Bereich der Heusenstammer Straße/Bahnhofstraße bzw. Friedrich-Ebert-Straße/Seligenstädter Straße entsprechend der hier aufgeführten Prioritätenreihenfolge zeitnah umzusetzen.
Der mögliche zeitliche Ablauf der Umsetzung, inkl, einer detaillierten Planung sowie die Kosten sollen im UVB-Ausschuss kurzfristig vorgestellt werden.
Über die möglichen Maßnahmen ist in geeigneter Weise eine Bürgerbeteiligung vorzusehen (z. B. Anwohnerversammlung, Bürgerversammlung, Informationsveranstaltung).
........
Prioritätsreihenfolge:
Stadtteil Hausen:
.......
Stadtteil Obertshausen:
1. Einrichtung von Fahrradschutzstreifen und Parkstreifen in der Bahnhofstraße von der Kreuzung Leipziger Straße / Im Hasenwinkel bis zur Omega-Unterführung: Sofern machbar, als Sofortmaßnahme umzusetzen.

-> Streichung "Sofern machbar, als Sofortmaßnahme umzusetzen."

2. Einrichtung von Fahrradschutzstreifen und Parkstreifen in der Bahnhofstraße von der Omega-Unterführung bis zur Kreuzung Waldstraßel Wilhelmstraße.

-> Ergänzung zu Punkten 1 + 2: Alternativen aus dem Radwegeplan sollen in den Informationsveranstaltungen ebenfalls vorgestellt werden.

3. Kreisel Kreuzung Heusenstammer Straße / Rembrücker Weg / Beethovenstraße: Solange eine funktionierende Lichtzeichenanlage vorhanden ist, wird keine Handlungsnotwendigkeit gesehen. Eine Entscheidung hierüber sollte zurückgestellt werden. Alternativ wird die bereits beschlossene Linksabbiege-Spur aus der Heusenstammer Straße (Fahrtrichtung ortseinwärts) in die Beethovenstraße umgesetzt."

-> Streichung in Punkt 3: Solange eine funktionierende Lichtzeichenanlage vorhanden ist, wird keine Handlungsnotwendigkeit gesehen. Eine Entscheidung hierüber sollte zurückgestellt werden. 
-> Einfügung in Punkt 3: Die Kosten der Einrichtung eines Kreisels sollen ermittelt und den Ersparnissen aus dem Wegfall der Ampelanlage gegenübergestellt werden.
-> Änderung/Einfügung in Punkt 3: Alternativ wird die bereits beschlossene Linksabbiege-Spur aus der Heusenstammer Straße (Fahrtrichtung ortseinwärts) in die Beethovenstraße geprüft und die Kosten der Erweiterung bzw. Änderung der Ampelanlage ermittelt werden. Anhand der Prüfungsergebnisse wird die weitere Vorgehensweise beraten unter Einbeziehung möglicher weiterer Umbauten durch die geplante Anbindung des Rembrücker Wegs.