Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Heß,

ich stelle folgenden Änderungsantrag:

In der Anlage zum Haushaltskonsolidierungskonzept wird die Maßnahme mit der laufenden Nr

62) Veräußerung von gemeindlichem Grundvermögen

von den langfristigen Maßnahmen zu den in 2013 wirksamen Maßnahmen in einer Höhe von mind. jeweils 500 T€ im Jahr 2013 und den Folgejahren bis 2016 umpriorisiert.

Begründung:

Laut Eröffnungsbilanz 2009 hat die Stadt Wohngebäude im Wert von 4,9 Mio € und Bau- und Bauerwartungsland im Wert von 7,3 Mio €.

Die Vorhaltung dieser Werte ist keine Pflichtaufgabe und sollte zur Haushaltskonsolidierung herangezogen werden. Die Verwaltung schlägt im Haushaltskonsolidierungskonzept selber die Neustrukturierung des Portfolios vor. Die Auswahl trifft das Gebäudemanagement nach einer Priorisierung der in Frage kommenden Objekte.

Dies wird bei entsprechender Auswahl von Immobilien auch positive Effekte auf das zukünftige Investitionsprogramm haben, da Renovierungen und vorgeschriebene energetische Maßnahmen mit Terminbindung für die Stadtkasse entfallen.

Die Marktsituation für Immobilien ist derzeit sehr gut, es wäre fahrlässig, dies aufgrund Aufschiebens nicht zur Konsolidierung des Haushaltes zu nutzen.