Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Heß,

ich stelle folgenden Änderungsantrag:

In der Anlage zum Haushaltskonsolidierungskonzept werden die Maßnahmen mit der laufenden Nr

1) Einführung einer Zweitwohnungssteuer (50 T€)

2) Einführung einer Pferdesteuer (20 T€)

3) Erhöhung Hundesteuer (30 T€)

4) Einführung einer Kampfhundesteuer (10 T€)

ersatzlos gestrichen.

Begründung:

Zweifellos benötigt die Stadt eine Erhöhung der Einnahmen, um die Haushaltslage zu konsolidieren und kommunale Aufwandssteuern sind wie hier vorgeschlagen legal und für Obertshausen zu prüfen.

Trotzdem sollte nicht das „große Bild“ außer Acht gelassen werden, wer denn aus welchem Grund zur Finanzierung städt. Aufgaben herangezogen wird und ob dies eher kleine Minderheiten sein sollen oder eher die „breite Masse“.

Eine Zweitwohnungssteuer beträfe in Obertshausen hauptsächlich Berufspendler oder Studenten und wäre in der Durchführung sehr aufwändig (Anschreiben und Befragung aller über 1150 gemeldeten Zweitwohnsitze). Sie kann durch Ummeldung umgangen werden, was auch positive Effekte auslösen würde, die auch auf andere Weise erreicht werden können. Dies wäre zu prüfen.

Die Pferdesteuer würde doppelt negative Effekte auslösen: sie träfe überwiegend jugendliche Reiter ohne eigenes Einkommen (75% der Reiter sind unter 25 Jahre) und Vereine, die heute ohne städt. Zuschüsse auskommen und würde nur Ausweichmaßnahmen in andere Kommunen hervorrufen, die unsere sehr wenigen hauptberuflichen Landwirte existentiell bedrohen. Diese Gruppe ist bereits durch die Anhebung der Grundsteuer A von 240 auf 295 v. H. von expliziten Steuererhöhungen betroffen.

Eine Erhöhung der Hundesteuer bzw. Einführung der Kampfhundesteuer bringt am Ende des Tages durch Abschaffung von Hunden nicht die gewünschten Einnahmen, es ist mit Mehraufwänden für Unterbringung der betroffenen Hunde in Tierheimen mit begrenzter Vermittlungsaussicht zu rechnen.