Änderungsantrag zu IX/1549 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2016

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Heß,

ich stelle folgenden Änderungsantrag:

In der Anlage zum Haushaltsplan gemäß §1 Abs. 4 Nr. 7 GemHVO-Doppik werden die Sachleistungen für die Fraktionen (Ziffer 3 Zusätzlich an die einzelnen Fraktionen gewährte geldwerte Leistungen) bewertet und im Haushaltsplan ausgewiesen.
Die Posten der Ziffern 3.x.3 (Bereitstellung von Räumen) werden dann auf die Fraktionsgelder (Sockelbetrag plus Betrag je Fraktionsmitglied) angerechnet.
Fraktionen, die die ihnen zugewiesenen Räume außerhalb der Fraktionssitzungen für die Verwaltung oder Vereine zur Verfügung stellen, werden von der Anrechnung auf die Fraktionsgelder befreit.

 

Begründung:

Die Fraktionsmittel sind bei sparsamer Mittelverwendung mehr als auskömmlich.
Die Anlage zeigt, dass geldwerte Sachleistungen nicht bewertet und den Fraktionsgeldern angerechnet wurden. Meinen Informationen zufolge verfügt jede Fraktion über einen festen Fraktionsraum. Ich vermisse die Bewertung dieser geldwerten Sachleistung.
Im Haushaltssicherungskonzept 2016-2020 ist dies für Vereine vorgesehen, da kann man die Fraktionen nicht außen vor lassen.

Die Erfahrungen in der FDP Fraktion haben gezeigt, dass Fraktionsräume nicht exklusiv benötigt werden, diese können mit anderen Organisationen konfliktfrei geteilt werden.
Zusätzlicher Raumbedarf für Vereine ist durchaus vorhanden, das zeigen u. a. die Diskussionen um das Mehrzweckgebäude Vogelsbergstraße.
Die Anrechnung der Raumkosten gibt einen Anreiz, hier wirtschaftlicher und offener zu denken.