Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Heß,

ich stelle folgenden Änderungsantrag zur Tagesordnung:

Der Punkt 9 – Antrag IX/1643 Beschluss einer neuen Geschäftsordnung
ist von der Tagesordnung zu nehmen.

Die Beschlussfassung ist frühestens für die 2. SVV der nächsten Legislaturperiode wieder anzusetzen.

Begründung:

Wie in der Sachdarstellung zu IX/1643 zu lesen ist, hat eine sog „interfraktionelle Arbeitsgruppe“ in mehrfachen Sitzungen einen Entwurf zu einer aktualisierten Geschäftsordnung erarbeitet, der jetzt als Bürgermeistervorlage im Geschäftsgang ist.

Ich stelle fest: die Vorgehensweise verstößt in mehreren Punkten gegen die geltende Geschäftsordnung, Gesetze sowie Grundlagen der parlamentarischen Demokratie.

1) Weder die Geschäftsordnung, noch die HGO kennt „interfraktionelle Arbeitsgruppen“, noch ist ihre Gründung und Zusammensetzung sowie Kompetenz spezifiziert.
Die HGO kennt in § 62 Vorbereitungsgremien zur Vorbereitung von Beschlüssen, diese heißen Ausschüsse.

(1) Die Gemeindevertretung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden und Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung der Ausschüsse bestimmen.

Obertshausen hat einen Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, der diese Arbeit hätte leisten können und sollen.

Der Unterschied zur gewählten Vorgehensweise ist augenfällig:

- ein Ausschuss wird von der Gemeindevertretung gegründet, es gibt einen Beschluss.
Dies ist hier nicht der Fall.

- ein Ausschuss tagt öffentlich.
Dies ist hier nicht der Fall.

- für Ausschusssitzungen, die nichtöffentlicher Natur sind, haben Stadtverordnete das Recht zur Teilnahme.
Dies ist hier nicht der Fall.

Die Vorgehensweise schließt Stadtverordnete von ihren Rechten aus und ist als undemokratisch zu verurteilen.

2) Die Fraktionen konnten sich über Monate mit dem Thema beschäftigen und Vorschläge einbringen.

Das komplexe Thema innerhalb von 10 Tagen während der Haushaltsberatungen zu erfassen ist nicht leistbar und wäre mutmaßlich auch von den Fraktionen abgelehnt worden, wären diese damit konfrontiert worden.
Es liegt keine Synopse alt-neu vor, was bei einfacheren Themenkomplexen, Geschäftsordnungen und Satzungen bislang meistens der Fall war. Auch dies lässt darauf schließen, dass die „Beratung“ im HFW nur dazu dienen soll, den Schein eines ordentlichen Geschäftsganges zu wahren.

3) Der Zeitpunkt der Beschlussfassung in der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vor einer Wahl ist unangemessen.

Es werden auf den letzten Drücker Regeln geschaffen, die ein anderes Gremium betreffen. Seit 1999 wurden mehrere Stadtverordnetenversammlungen auf Basis der existierenden Geschäftsordnung erfolgreich und problemlos konstituiert und durchgeführt. Daher besteht kein Zugzwang und die nächste SVV kann die Regeln, nach denen sie dann 5 Jahre arbeitet, selber beraten und beschließen.