Änderungsantrag zur Vorlage X/79 Entwicklung des Gewerbegebiets südlich der A3

 Dieser Änderungsantrag wurde abgelehnt.

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

wir stellen folgenden Änderungsantrag zur Vorlage X/79:

Streichung des Satzes:

„Es ist Voraussetzung, dass keinerlei Anbindung an den Rembrücker Weg stattfindet“.

 

Begründung:

Wie am Beispiel Herbäcker diskutiert wird, schaffen Engpässe (hier: nur eine Zu- und Abfahrt für ein Gewerbegebiet) weitere Verkehrsprobleme.

Aufgrund der räumlichen Nähe zum Anschluss A3 und Herbäcker würde ein Anschluss des Gewerbegebiets bei Ausschluss einer Anbindung über den Rembrücker Weg dann nur über unsere Umgehungsstraße funktionieren können.

Diese ist eine Landesstraße, über die wir nicht selbständig verfügen können, sie müsste dann für beidseitiges Abbiegen mit einer Ampelkreuzung ausgestattet werden. Dies würde die Kapazität unserer Umgehungsstraße verringern und weitere Verkehrsprobleme bzw. Durchgangsverkehr im Ort schaffen.

Ein Anbindungsengpass  würde die Vermarktungsmöglichkeiten für das Gewerbegebiet verringern und wäre kontraproduktiv.

Mit freundlichen Grüßen