Änderungsantrag zur Vorlage X/199 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2017

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

wir stellen folgenden Änderungsantrag:

In der Anlage zum Haushaltsplan gemäß §1 Abs. 4 Nr. 7 GemHVO-Doppik werden die Sachleistungen für die Fraktionen (Ziffer 3 Zusätzlich an die einzelnen Fraktionen gewährte geldwerte Leistungen) bewertet und im Haushaltsplan ausgewiesen.

Die Posten der Ziffern 3.x.3 (Bereitstellung von Räumen) werden dann auf die Fraktionsgelder (Sockelbetrag plus Betrag je Fraktionsmitglied) angerechnet.

Fraktionen, die die ihnen zugewiesenen Räume außerhalb der Fraktionssitzungen für die Verwaltung oder Vereine zur Verfügung stellen, werden von der Anrechnung auf die Fraktionsgelder befreit.

Begründung:

Die Fraktionsmittel sind bei sparsamer Mittelverwendung mehr als auskömmlich.

Die Anlage zeigt, dass geldwerte Sachleistungen nicht bewertet und den Fraktionsgeldern angerechnet wurden. Unseren Informationen zufolge verfügt jede Fraktion mit Ausnahme der Freien Demokraten über einen festen Fraktionsraum. Wir vermissen die Bewertung dieser geldwerten Sachleistung.

Die Erfahrungen in der Fraktion der Freien Demokraten haben gezeigt, dass Fraktionsräume nicht exklusiv benötigt werden, diese können mit anderen Organisationen konfliktfrei geteilt werden, wenn den Fraktionen ein Vorbelegungsrecht gewährt wird.

Zusätzlicher Raumbedarf für Vereine ist durchaus vorhanden, das zeigen u. a. die Diskussionen um das Familienzentrum Vogelsbergstraße.

Die Anrechnung der Raumkosten gibt einen Anreiz, vorhandene Infrastruktur besser auszulasten und damit sowie wirtschaftlicher als auch offener zu denken – und die Vereine in ihrer Arbeit zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen