Dieser Änderungsantrag wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

wir stellen folgenden Änderungsantrag:

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, mit welchen Auswirkungen bei einer Einführung eines digitalen sog. „Mängelmelders“ als zusätzlichen Kanal zum vorhandenen Serviceformular zu rechnen ist.

Von folgenden Annahmen ist für die Prüfung auszugehen:

- als erster Schritt ist die Meldung von wild abgelagertem Müll zu realisieren.

- die Abholung des Mülls soll über einen privaten Dienstleister beauftragt werden.

- die Abrechenbarkeit der Kosten für die digitale Plattform und den Dienstleister über den Gebührenhaushalt für Abfallbeseitigung ist zu prüfen.

- die Erweiterbarkeit der digitalen Plattform auf weitere Mängelmeldungen im öffentlichen Bereich wie z. B. Straßenschäden, defekte Beleuchtung, defekte oder überwucherte Verkehrszeichen etc. sowie die deren Einbindung in die Prozesse der Verwaltung soll geprüft werden.

Die Kosten für die Einführung und den Betrieb einer solchen digitalen Plattform sowie deren Funktionalitäten (bis zu 3 Alternativen) sollen ermittelt und gegenübergestellt werden.

Die Kosten für die 1. Stufe „Abholung von wild abgelagertem Müll“ soll ermittelt werden.

Die Vorstellung der Ergebnisse erfolgt im 2. Halbjahr 2017 im UVB-Ausschuss.

Begründung:

Die von der Fraktion „Bürger für Obertshausen“ vorgeschlagene Telefonhotline ist weder zeitgemäß noch wirtschaftlich umzusetzen.

Der Vorschlag des Änderungsantrages der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ ist der bessere Lösungsansatz; der Antrag enthält aber eine Herstellerempfehlung, was wir für vergaberechtlich kritisch halten und berücksichtigt nicht die Kosten für Einführung des Systems sowie die Beurteilung der Einbindbarkeit der Lösung in die Verwaltungsprozesse und den Gebührenhaushalt für Abfallentsorgung.

Diesen gut klingenden Ansatz wollen wir vor einer Entscheidung Ende-zu-Ende von der Verwaltung verifiziert und die Angebote verglichen haben.

Mit freundlichen Grüßen