Finanzierbarkeit des Hopper-Angebotes - V3
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Giordano,
wir stellen folgenden Antrag:
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird gebeten, zur Reduzierung weiterer Erhöhungen der Kreisumlage Maßnahmen zu erwägen, um das Betriebs- und Finanzmodell zusammen mit den anderen Kreiskommunen auf ein für die betroffenen Kommunen kalkulier- und steuerbares Maß zu ändern.
Dazu soll als erster Schritt seitens der kvgOF über die Nutzungsdaten des Hoppers in Obertshausen bzw. für Fahrten zwischen Obertshausen und Nachbarkommunen soweit möglich und die für Obertshausen umgelegten Kosten der letzten Jahre im zuständigen Ausschuss berichtet werden.
Die Nutzungsdaten sollen die präferierten Strecken und Uhrzeiten der Nutzung gesondert herausarbeiten.
Die zur Umlage anstehenden Kosten für Obertshausen sollen für die nächsten 5 Jahre zusätzlich als Planansatz geschätzt werden.
Das vertragliche Konstrukt soll hinsichtlich der Ausstiegsklauseln oder Änderungsmöglichkeiten erklärt werden.
Begründung:
Das Angebot „Hopper“ wird von der Bevölkerung trotz niedriger Preise und Ausweitung des Angebotes nach Mühlheim und Heusenstamm wenig angenommen.
Jeder Passagier wird daher bislang pro Fahrt mit einem zweistelligen Betrag bezuschusst. Sollten die Zuschüsse von Bund und Land wegfallen, wird das Defizit weiter erhöht und belastet die Kreisumlage der Kommunen, da der Kreis keine eigenen Einnahmen hat.
Nur wenn aus mehreren Kommunen das Signal der Unzufriedenheit und Unbezahlbarkeit kommt, wird die kvgOF das Angebot anpassen oder abschaffen, ansonsten ist es eine Lizenz zur unbegrenzten Umlage an die Kommunen, die den Bürgern dann Steuererhöhungen abverlangen müssen.
Mit freundlichen Grüßen