Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Giordano,
SPD, B90/Grüne und FDP stellen folgenden Änderungsantrag:
Beschlussvorschlag:
1. § 6 der Entschädigungssatzung der Stadt Obertshausen vom 29.6.2017 in der Fassung der 3. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Obertshausen vom 10.11.2022 wird für die Dauer der laufenden Wahlperiode XI ausgesetzt.
2. Für die laufende Wahlperiode XI verbleibt es bei der Höhe der Aufwandsentschädigung bei den Sätzen gemäß § 3 der Entschädigungssatzung der Stadt Obertshausen vom 29.6.2017 in der Fassung der 3. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Obertshausen vom 10.11.2022.
3. Die Anzahl der ersatzpflichtigen Fraktionssitzungen wird auf 45 pro Jahr festgesetzt.
4. Die Pauschale für das Drucken von Sitzungsunterlagen in Höhe von 10.- Euro monatlich wird ersatzlos gestrichen.
Begründung:
erfolgt mündlich
Mit freundlichen Grüßen
Walter Fontaine, SPD-Fraktionsvorsitzender
Alexander Roth, B90/Grüne Fraktionsvorsitzender
Elke Kunde, Stadtverordnete