Anfrage gemäß § 20 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung -

Anfrage an den Magistrat der Stadt Obertshausen: Zuschüsse an den Waldkindergarten „Die wilden Erdbären“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Winter,

ich stelle folgende Anfrage an den Magistrat der Stadt Obertshausen:

Laut Übersicht über die freiwilligen Leistungen der Stadt Obertshausen im Haushaltsjahr 2014 (IX/1082) erhält der AWO Waldkindergarten „Die wilden Erdbären“ Obertshausen einen Jahreszuschuss von max. 80.000 € als freiwillige Leistung.

Als Grundlage wird eine vertragliche Beziehung angegeben sowie die Regelung, dass die Bereitstellung von Kindereinrichtungen nach dem Hess. Kinder- und Jugendhilfegesetz eine Pflichtaufgabe sei.

Bis 2011 wurden die Zuschussanträge des Waldkindergartens immer abgelehnt mit der Aussage, dass in Obertshausen ausreichend Kindergartenplätze bereits angeboten würden und eine Förderung weiterer Träger bzw. Angebote über den Bedarf hinaus daher nicht möglich wäre.

In 2011 hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, den Waldkindergarten zu bezuschussen (IX/100).

Daraufhin wurde laut Umsetzungsbericht vom 31.10.2012 am 14.11.2011 ein Vertrag mit dem Trägerverein AWO geschlossen, dessen Inhalt und Regelungen nicht weiter ausgeführt wurden.

Fragen:

1) Wie stellte sich der Bedarf und die Prognose über die Kinderbetreuungsplätze in Obertshausen zum Vertragsabschluss dar?

2) Wird in den Zuschüssen zwischen Kindern aus Obertshausen und Kindern aus anderen Kommunen unterschieden? Falls ja – wie?

3) Aus welchem Grund ist der Trägerverein nicht verpflichtet worden, wie die anderen freien Träger in Obertshausen die jährliche Abrechnung, welche Grundlage für die Bezuschussung ist, im Sozial-, Kinder- und Seniorenausschuss vorzulegen und für Fragen der Stadtverordneten zur Verfügung zu stehen?

4) Gibt es einen sachlich gerechtfertigten Grund für die Ungleichbehandlung der Freien Träger in Obertshausen, was die Transparenz und die unterschiedlichen Berichterstattungspflichten in der Finanzierung angeht?