Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Heß,

ich stelle folgenden Änderungsantrag:

„Der Bürgermeister als Leiter der Ordnungsbehörde sowie der Magistrat werden gebeten, sich mit der Institution „Hessen mobil“ in Verbindung zu setzen und in Erfahrung zu bringen, in wieweit sich die Möglichkeit ergeben könnte, in der Friedrich-Ebert- und Seligenstädter Str. einseitig oder beidseitg einen Schutzstreifen einzurichten.

Für beide Straßenzüge (Friedrich-Ebert- und Seligestädter Str. als auch Bahnhof- und Heusenstammer Str.) soll vor Beschluss der Auftragsvergabe eine Informationsveranstaltung für die Anwohner durchgeführt werden, in dem die Ausprägung der geplanten Schutzstreifen sowie die Konsequenzen (z. B. Wegfall von Parkplätzen) vorgestellt werden.

Gleichfalls sollen die bestehenden Alternativen aus dem Radwegeplan vorgestellt und Verbesserungen in der Ausschilderung/Markierung ermittelt werden.

Der Kostenaufwand für beide Szenarien (Errichtung von Schutzstreifen wie Verbesserung der Ausschilderung der bestehenden Radwege) ist ebenfalls zu ermitteln.


Begründung:

Da ich kein Beratungsrecht in den Ausschüssen habe, fällt die Begründung hier wieder etwas ausführlicher aus:
Im Dezember 2011 wurde der Antrag IX/267 mit folgendem Wortlaut beschlossen:
„Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Form ein Radweg in der Bahnhofstraße eingerichtet werden kann. Bestehende planerische Alternativen des Radwegeplanes und eine Verbesserung der Ausschilderung sind einzubeziehen. Der Kostenaufwand ist ebenfalls zu ermitteln.“
Im UVB am 21.5.2012 wurde das Konzept von Schutzstreifen für beide Straßenzüge durch Fachplaner vorgestellt. Dabei wurde deutlich, dass ein- oder gar beidseitige Schutzstreifen nicht durchgängig zu realisieren sind und dass die Schutzstreifen das Parken am Fahrbahnrand bzw. auf dem Gehweg ausschließt, es funktioniert nur mit mit Parkbuchten.

Dies führte z.B. in der Bahnhofstr. zum kompletten Wegfall der Parkplätze für die dort ansässigen Gewerbetreibenden (Apotheke, Reisebüro, Gastronomie) sowie vor der Kirche – und natürlich auch für die Anwohner selber. Ein Wegfall der Verengung durch parkende Autos führt erfahrungsgemäß zu erhöhtem Tempo der Durchfahrten.
Ein Schutzstreifen für Radfahrer in der Bahnhofstr. führte auch zum Problem der mangelnden Anbindung an die Radwegerampen der S-Bahnunterführung – der Omegatunnel ist für Radfahrer gesperrt!
Die beschlossene Einbeziehung der Alternativen aus dem Radwegeplan mit verbesserter Beschilderung/Straßenmarkierung wurde nicht vorgestellt und steht somit noch aus.

Aus dem Radstadtplan Obertshausen:

Umfahrung der Bahnhofstraße über Münchner Str/Lessingstr. über die „große Rampe“ und die Umfahrung über Hasenwinkel/Alexanderstr. /Ringstr. über die „kleine“ Rampe der S-Bahnunterführung.

Daher sollten vor Durchführung der von CDU/BfO vorgeschlagenen Maßnahme die Anwohner informiert und mit ihnen diskutiert werden – die Radfahrer haben eine Alternative, die Anwohner bei Wegfall der Parkplätze mutmaßlich weniger.