Änderung Entschädigungssatzung: Streichung Druckkostenpauschale
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Giordano,
wir stellen folgenden Antrag:
Beschlussvorschlag:
§3 Aufwandsentschädigungen Absatz 6 der Entschädigungssatzung der Stadt Obertshausen wird mit Wirkung Beginn der neuen Wahlperiode (ab 16.3.2025) gestrichen.
Begründung:
Als Übergangsregelung von der Drucksachenverteilung zur digitalen Gremienarbeit wurde 2022 eine Druckkostenpauschale in Höhe von 10 Euro pro Mandatsträger und Monat beschlossen.
Inzwischen sind die Gremien in der digitalen Arbeit geübt und in der neuen Wahlperiode sollen neue höherwertige und besser wartbare Geräte zum Einsatz kommen, in denen die RIS-Anwendung mehr Funktionen hat.
Damit ist diese Pauschale als Übergangslösung obsolet und muss gestrichen werden.
Mit freundlichen Grüßen