Mietpreise städtischer Wohnungen V2

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Giordano,

wir stellen folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag:

Die frei finanzierten städt. Mietwohnungen sollen im Rahmen der gesetzl. Regelungen auf die dem Ausbau der Wohnung entsprechende ortsübliche Vergleichsmiete angehoben werden (https://www.obertshausen.de/de/service/mietspiegel).

Im Produkt 522-15 wird dazu die Position 01 Privatrechtliche Leistungsentgelte erhöht:

- 2023: 2.960.000 €

- 2024: 3.000.000 €

Begründung:

Damit die Stadt Obertshausen langfristig weiterhin eigene Mietwohnungen für die Bürger zur Verfügung stellen kann, soll die Vermietung kostendeckend sein und den Erhalt eines aktuellen Standes ermöglichen.

Die Stadt Obertshausen verfügt über keinen offiziellen Mietspiegel.

Auf die Frage, wie man die ortsübliche Miete für die Stadt Obertshausen ermitteln könne, verwies das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Referat Wohnungswesen) auf die Höchstbetragsverordnung des Fehlbelegungsabgabe-Gesetzes.

Für Obertshausen – nach Mietstufe vier – bedeutet dies: abhängig von Wohnungsgröße und Baujahr zwischen 7,68 und 9,87 Euro pro Quadratmeter.

Die aktuelle Durchschnittsmiete liegt laut Vorbericht bei 5,90€ und der Sanierungsstau im städt. Wohnungsbestand ist enorm.

Mit freundlichen Grüßen