ÄA X/633 Satzungen der Stadt Obertshausen über die Erhebung der Gebühren überprüfen

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Giordano,

wir stellen folgenden Änderungsantrag:

Beschlussvorschlag:

Der Magistrat wird aufgefordert, die Satzungen der Stadt Obertshausen über die Erhebung der Gebühren zu überprüfen und mögliche Anpassungen bis zur Haushaltsberatung für 2023 / 2024 durch Satzungsänderungen zur Beratung vorzulegen.
Diese Satzungen werden in ihrer neuen Version mit einem Ablaufdatum von 5 Jahren versehen, damit sie in Zukunft regelmäßig auf inhaltliche und finanzielle Aktualität überprüft werden können.

Insbesondere haben folgende Satzungen Priorität:

1) bis zur Haushaltsberatung für 2023 / 2024:

  1. Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Obertshausen (2013) – Ziel: Kostendeckung
  2. Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten (2021), insbesondere U3 – Ziel: dem Vorschlag der hessischen Kommunalberatung folgend den hessischen Durchschnittswert abzubilden

2) in 2023: Satzungen aus den Themenbereichen Allgemeine Verwaltung, Finanzen und Steuern

  1. Satzung über das Erheben von Verwaltungskosten (2001) – Ziel: Kostendeckung
  2. Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (2012) – Ziel: Maßnahmen zur Überprüfung der Fallzahlen und Sanktionen für Nichtanmeldung einführen
  3. Spielapparatesteuersatzung (2015) und Wettaufwandssteuersatzung (2019) – Ziel: Überprüfung ob mind. Hessischer Durchschnittswert 

3) in 2024: Satzungen aus den Themenbereichen Ordnung, Bildung, Kultur

  1. Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr (2015) – Ziel: Überprüfung ob mind. Hessischer Durchschnittswert
  2. Entgeltordnung der Musikschule und des Volksbildungswerkes (2019) – Ziel: Stabilisierung der wachsenden Defizite
  3. Entgeltordnung für die Benutzung der Städtischen Spiel- und Sportanlagen (1985/2002) – Ziel: Steuerung der Auslastung durch Nutzungsstatistiken oder Erhebungsmöglichkeit von Gebühren auch für örtliche Vereine
  4. Benutzungsordnung für die Stadtbüchereien (2012) – Ziel: Aktualisierung des Gebührenverzeichnisses
  5. Vorschlag für die Einführung einer Sondernutzungssatzung – Ziel: Steuerung von Verkehrsbeeinträchtigungen durch Baustellen durch Gebühren

Weiterhin muss überall überprüft werden wo Entgelte erhoben bzw. erhöht werden können

Dabei sollen jeweils auch seitens der Verwaltung Vorschläge erarbeitet werden, wie die Leistungen der Satzungen wirtschaftlicher erbracht werden können oder Servicelevel angepasst werden können, um Defizite zu verringern.

Begründung:

Der Antragstext wurde nach Beratungen in den Ausschüssen ergänzt:
Vor der Haushaltsberatung sind nur die in Arbeit befindlichen Satzungen bzw. Satzungen, für die die Hessische Kommunalberatung konkrete Vorschläge vorgebracht hat realistisch als Vorschlag zur Beratung vorlegbar.

Die pauschale Forderung nach „Erhöhungen“ wurde in „Anpassungen“ mit einer konkreten Zielvorgabe je Satzung ergänzt, ebenfalls die Forderung, daß Satzungen mit einem automatischen Ablaufdatum versehen werden, damit eine Aktualisierung bzw. Neukalkulation periodisch erfolgt.

Aus demselben Grund wurde auch die Entschädigungssatzung nicht mit aufgeführt, dort gibt es bereits den Passus.

Mit freundlichen Grüßen