Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Giordano,

ich stelle folgenden konkurrierenden Hauptantrag zur Magistratsvorlage:

Beschlussvorschlag:

Die Maßnahme 18 aus dem Haushaltssicherungskonzept (Streichung Stadteuro für Tagesmütter – 110 T€) wird derzeit nicht weiterverfolgt.

Die Vereinbarung über die Bezuschussung der Betreuung von Tagespflegekindern zwischen dem Verein „Tausendfüßler e.V. – Der Familienverein“ und der Stadt Obertshausen wird nicht gekündigt.

Diese Maßnahme trägt sich selbst, da der Zuschussbedarf der Stadt eines U3-Betreuungsplatzes in einer Einrichtung der Stadt oder bei Freien Trägern höher wären als die gewünschten Einsparungen und im selben Produkt zu mehr Defizit führen.

Begründung:

Solange es eine Warteliste für Kinderbetreuung in der Stadt Obertshausen gibt, sollte die Bezuschussung der Tagesmütter beibehalten werden, da es einen Bedarf gibt und Kinderbetreuung die Voraussetzung für Erwerbstätigkeit ist, die an anderer Stelle wieder zu Steuereinnahmen führt und ein selbstbestimmtes Leben junger Familien ermöglicht.

Tagespflegepersonen/Tagesmütter sind Freiberufler laut Satzung des Kreises Offenbach.
Die max. Anzahl der betreuten Kinder ist 5 und Zahlungen von Eltern dürfen nicht angenommen werden – die Tagesmütter haben keine Möglichkeit, die Summen anderweitig einzunehmen.

Der Stadteuro für Tagesmütter wurde 2015 eingeführt, nachdem der Kreis per Satzung Zuzahlungen von Eltern nicht mehr ermöglicht hat. Der Einführung ging eine Prüfung vor (IX/983 aus 2014) und ein Prüfbericht des Fachbereichs Soziales vom 24.10.2014 bestätigte die hohe Wirtschaftlichkeit der Tagespflege für die Stadt: „Die Betreuung der 28 Kinder in städtischen Kindertageseinrichtungen kostet die Stadt zum Vergleich noch einer Kostenermittlung der Kämmerei pro Platz (nach Abzug der Elternbeiträge und. der Landeszuschüsse im Jahr 2012) im Monat 883,25 E. Für die ganzjährige Betreuung der Kinder würden folglich Kosten von 296.772 € anfallen.“

Mit der Drucksache IX/1290 wurde die Zuzahlung von 1€ pro Betreuungsstunde im Februar 2015 als Sparmaßnahme beschlossen, da ein entsprechender KiTa-Platz eine weitaus höhere Bezuschussung zur Folge hätte.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt der Schlussbericht für die Stadt Obertshausen – 246. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2024: Städte und Gemeinden I“ im Auftrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs vom April 2025 auf Seite 47:
„Ein kostengünstiger Ausbau des U3-Angebots kann durch Kindertagespflege erreicht werden. Die Betreuung im Rahmen der Kindertagespflege findet entweder im Haushalt der Eltern oder im Haushalt der Tagespflegeperson statt. Der Schwerpunkt der Kindertagespflege liegt in der Betreuung von U3-Kindern. Sie stellt nach §22 SGB VIII eine gleichrangige Alternative zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen dar. Durch die Nichtberücksichtigung der Freistellung von mittelbarer pädagogischer Betreuung und des Vertretungsaufwands sowie geringerer räumlicher Standards und eingespartem hauswirtschaftlichen Personal ist die Betreuung von U3-Kindern im Rahmen der Kindertagespflege für die Kommunen kostengünstiger.“

Zu diesem Zeitpunkt waren (2023 Zahlenbasis) 57 U3-Kinder in Tagespflege, das war ein Anteil von 26% an der U3-Betreuung.

Diese Maßnahme wurde also bereits mehrfach geprüft immer mit demselben Ergebnis: die Zuzahlung ist günstiger als die Alternative.

Mit der Kündigung des Vertrages und der Streichung der Zuzahlung verschlechtern wir das Ergebnis des Produktes 361-10, das ist nicht Zweck eines Haushaltssicherungskonzeptes.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Kunde, Stadtverordnete